Avda, Walhalla_-_Donaustauf_-_2015, CC BY-SA 3.0
Touristische Unterrichtungstafeln (Hinweisschilder) befinden sich auf der A3.
Walhalla
Walhalla
Walhalla-Straße 48
93093 Donaustauf
wal.ver@t-online.de
+49 (0) 94 03/ 96 16 80
http://www.schloesser.bayern.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Walhalla
Walhalla-Straße 48
93093 Donaustauf
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https://de.wikipedia.org/wiki/Walhalla
erstellt:
25.12.2016
aktualisiert:
29.11.2022
„Walhalla” bedeutet übersetzt Totenhalle. Tatsächlich ließ König Ludwig I. das Bauwerk aber vor allem errichten, um das deutsche Nationalbewusstsein am Leben zu erhalten. Denn nachdem Napoleon die Preußen besiegt hatte, lag das „Heilige Römische Reich Deutscher Nation” zerstört am Boden. Eine Ruhmeshalle für bedeutende deutschsprachige Persönlichkeiten – eine Art „Hall of Fame” der deutschen Dichter und Denker – sollte Abhilfe schaffen. Ludwig versprach sich von der Walhalla eine „Erstarkung und Vermehrung deutschen Sinnes”. Die Halle sollte in der Nähe von Regensburg, oberhalb der Donau entstehen. 1830 erhielt der Architekt Leo von Klenze den Auftrag zur Umsetzung. Nach den Wünschen Ludwigs I. gestaltete er die Fassade im antiken Stil. Als Vorbild diente der Parthenon auf der Akropolis in Athen. Im Innenraum finden sich mehrfarbige Wand- und Bodenflächen aus Marmor, ein Fries zeigt Figuren aus der germanischen Mythologie. Als Erstes fallen dem Besucher aber die zahllosen Marmorplastiken und Tafeln ins Auge, die bedeutende Wissenschaftler, Künstler und Staatsmänner darstellen. Die Konzeption sah es von Beginn an vor, die Ruhmeshalle immer weiter zu ergänzen. Deshalb kann man hier inzwischen auch Persönlichkeiten begegnen, die lange nach Ludwig I. auf die Welt kamen. Die Reihe der Gedenktafeln eröffnet „Hermann der Cherusker”, an ihrem Ende steht Peter Henlein, der Erfinder der Taschenuhr. Die Reihe der Büsten beginnt mit Heinrich I. und endet vorerst mit Sophie Scholl. Dazwischen entdecken wir Albert Einstein, Konrad Adenauer und Johannes Brahms. Im übrigen kann jeder Deutsche, beziehungsweise jede deutsche Interessengruppe die Aufnahme weiterer Persönlichkeiten beim Land Bayern beantragen. Bedingung: Die betreffende Person muss mindestens 20 Jahre tot sein und Bedeutendes geleistet haben. Außerdem muss sich ein Sponsor finden.
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